Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Sonntag (12. Juli 2020) Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung beschlossen. Für den Handball- bzw. Kontaktsport in der Halle sind nun 30 Personen zugelassen, auch die Zuschaueranzahl bei Veranstaltungen wurde erhöht.
In der Coronaschutzverordnung werden durch die aktuellen Änderungen die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betrifft vor allem Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. Gleiches gilt für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht. So könnte stand jetzt, zum Beispiel das Derby zwischen den beiden Zweitligisten TV Beyeröhde und HSV Solingen-Gräfrath vor 300 Zuschauern stattfinden. Da die Saison aber erst im September startet, ist damit zu rechnen, dass die Zahl der zulässigen Fans erneut erhöht wird. Vorausgesetzt die Anzahl der Neuinfektionen sinkt weiter.
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